Arbeitssicherheit
Sicherheitsfachkräfte nach Arbeitssicherheitsgesetz und gemäß BG-Vorschrift DGUV Vorschrift 2
- Überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst
- Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung der Betriebsanlagen sowie bei der Auswahl und Einführung von Arbeitsmitteln, Verfahren und Stoffen
- Sicherheitsinspektionen, Gefährdungs- und Unfallanalysen
- Erstellung von Gefahrstoffkataster und der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
- Schulungen, Lehrgänge und Unterweisungen der Mitarbeiter
- Gabelstaplerausbildung und Wiederholungsschulungen
- Kranführerausbildung sowie Wiederholungsschulungen
- Hubarbeitsbühnenführer und Wiederholungsschulungen
- Überprüfung von Büroarbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- Erarbeitung von betriebsspezifischen Sicherheitskonzepten
- Unterstützung und Beratung der betrieblichen Sicherheitsfachkraft
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